Das Arbeitsrecht ist unter allen Rechtsgebieten jene Sparte der Gerichtsbarkeit mit den meisten Prozessen. In unserer Kanzlei stehen unseren Mandanten zwei Anwälte für Arbeitsrecht in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Seite – stets mit dem Ziel, kostspielige Prozesse zu vermeiden und für den Mandanten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Das Arbeitsrecht ist unter allen Rechtsgebieten jene Sparte der Gerichtsbarkeit mit den meisten Prozessen. In unserer Kanzlei stehen unseren Mandanten zwei Anwälte für Arbeitsrecht in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Seite – stets mit dem Ziel, kostspielige Prozesse zu vermeiden und für den Mandanten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Angesichts der beinahe unüberschaubar gewordenen Rechtsprechung bieten unsere Rechtsanwälte ihren Mandanten einen begleitenden Service: Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer vom Auszubildenden bis zur Führungskraft und zum leitenden Angestellten in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um Ihr Beschäftigungsverhältnis. Sie erwägen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses? Ihr Fachanwalt aus unserer Kanzlei berät Sie gerne zu Kündigung und Aufhebungsvertrag. Sie sind unzufrieden? Nutzen Sie das Expertenwissen der Rechtsanwälte unserer Kanzlei und informieren Sie sich über Arbeitsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt bis hin zum Zeugnis. Zudem beraten unsere Anwälte Ihr Unternehmen bei allen Fragen im Arbeitsrecht von der bevorstehenden Wahl eines Betriebsrates, über bestehende Entlassungsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung.
Als Sanierungsmaßnahme von Unternehmen, wird sich gerne der Umstrukturierung oder der sogenannten Restrukturierung bedient. Um sich an neue Herausforderungen anzupassen oder Krisen zu meistern, werden oft die Strukturen von Unternehmen optimiert.
Bei dem bekannten Wort „Mobbing“ handelt es sich meist um die Umschreibung von dauerhaft miesem, sehr belastenden Klima an der Wirkungsstätte. Dabei handelt es sich nicht um eine „steife Briese“, die vorübergeht, sondern um dauerhaft negativen „Psychoterror“ mit dem übergeordneten Ziel, das Opfer aus dem Unternehmen hinauszuekeln. Dabei werden Mitarbeiter zum Beispiel regelmäßig und wiederholend schikaniert, gequält und oft auch seelisch verletzt. Handlungen, die typisch für Mobbing sind, sind zum Beispiel das Spielen von falschen Tatsachenbehauptungen, Androhung von Gewalt, soziale Isolation, permanente Kritik an der Arbeit oder die Zuweisung sinnbefreiter Arbeitsaufgaben.
Streitigkeiten um den Lohn sind für den Abhängigen sehr aufreibend, da existenzgefährdend. Lohn kann beim Arbeitgeber nur mit einem entsprechenden Titel zwangsbetrieben werden. Daher sollte man bei Lohnstreitigkeiten stets schnell handeln. Rückstände beim Lohn können unter gewissen Umständen sogar zu einem sog. Zurückbehaltungsrecht führen. In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer nicht mehr seine dem Arbeitsverhältnis geschuldete Arbeit verrichten und würde trotz allem für die „freie“ Zeit fortgehend vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Eventuelle Ausschlussfristen aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sollten bei der Durchsetzung der Lohnstreitigkeiten auf jeden Fall beachtet werden. Wir raten dazu, in solchen oder ähnlichen Fällen stets sich die Beratung eines erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Bei einer Kündigung kann die Rechtmässigkeit der Entlassung ausschließlich durch eine sogenannte KSchG festgestellt werden. Spannend hierbei ist, zu erkennen, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt auf Ihren Fall anwendbar sein kann. Das Kündigungsschutzgesetz hält eine Reihe von verschiedenen Regelungen vor, nach denen eine Entlassung zum Beispiel sozial nicht gerechtfertigt und somit sich gar als rechtsunwirksam entpuppen kann. Um die Frist zu waren, muss der Arbeitnehmer innerhalb von spätestens drei Wochen, nach dem der Zugang passiert ist, die Kündigungsschutzklage einreichen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Kündigungsschutzgesetz und einer Kündigungsschutzklage haben.
Durch eine Kündigung soll routinemäßig das Arbeitsverhältnis enden. Jedoch gibt es hier bei gewissen Grundvoraussetzungen die Anwendung des sogenannten Kündigungsschutzgesetz. Das KSchG erlegt dem Arbeitgeber bestimmte Lasten auf, die es aus dem Weg zu räumen gilt, damit eine Entlassung auch wirksam ist. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitgeber nach, aber auch vor dem Ausspruch einer Kündigung, um hohe Abfindungen zu vermeiden. Wir vertreten jedoch auch Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, wenn sie eine Kündigung erhalten haben.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers, kann das entsprechende Verfahren von einem Gläuber oder durch den Schuldner selbst, also den Arbeitgeber, eingeleitet werden. Ein Insolvenzverfahren wird dann eröffnet, wenn ein Grund zur Insolvenz vorliegt und die Insolvenzmasse, um es durchzuführen, ausreicht. Nachdem ein Insolvenzantrag gestellt wurde, bestellt man oft einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter entscheidet gewöhnlich kurzfristig darüber, ob ein Unternehmen zunächst weiter vorgeführt werden soll oder aber in manchen Fällen, ob es mit sofortiger Wirkung geschlossen werden muss. Dabei hätte der Verwalter der Insolvenz einfachere Möglichkeiten für Entlassungen. Wenn ein Mitarbeiter Lohnforderungen, von der Zeit vor dem Insolvenzantrag stellt, so sind das für den Arbeitnehmer leider nur Insolvenzforderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen. Forderungen aus der Zeit nach der Eröffnung der Insolvenz, werden im Fachjargon Masseschulden betitelt und sind vor den allgemeinen Forderungen der Insolvenz zu bezahlen.
Ziel der fristlosen Kündigung ist, das Anstellungsverhältnis umgehend zu beenden. Eine fristlose Kündigung, ist dann sinnvoll, wenn das bewahren der Kündigungsfrist nicht länger zumutbar ist. Ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, der eine außerordentliche oder fristlose Kündigung rechtfertigt, kann diese jedoch nicht erfolgen. Daher ist es sehr wichtig, sich bei einer außerordentlichen oder fristlosen Suspendierung von einem Rechtsanwalt aus Aschaffenburg Rat einzuholen.
Bossing ist eine noch wenig bekannte Form des Mobbings. Beim Bossing legt es der Vorgesetzte darauf an, den Arbeitnehmer durch verschiedene Methoden zur Eigenkündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu treiben, anstatt ihm anständig zu kündigen. Dabei zu unterscheiden sind temporäre Unhöflichkeiten und Übergrifflichkeiten, von regelmäßigen Angriffen, die nach einer gewissen Systematik verlaufen. Nicht selten handelt es sich dabei um Anfeindungen, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr alleine in der Lage ist zu führen. Hier ist es ratsam einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht als Ansprechpartner und Unterstützer hinzuzuziehen.
Im Betriebsverfassungsgesetz ist das kollektive Arbeitsrecht in den weitesten Teilen bereits geregelt und inkludiert einen Großteil von Regelungen der Betriebsparteien. Wo es sich beim individuellen Arbeitsrecht stets um den Einzelnen dreht, so ist beim kollektiven Arbeitsrecht zeitlebens das Kollektiv betroffen. Wir vertreten Sie als Unternehmen mit einem Betriebsrat, sowie Betriebsräte von der Abstimmung, bis zur alltäglichen Arbeit.
Der bekannte Aufhebungsvertrag, ist eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu einer Entlassung, die stets lediglich von einer der beiden Parteien ausgesprochen wird, ist der Aufhebungsvertrag ein wesentlich sanfteres Mitteln zur Entlassung eines Angestellten.
Um einen Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu erlangen, ist es daher unabdingbar, das sich Arbeitgeber und Angestellter einig über die Inhalte werden. Als Angestellter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist es jedoch ratsam sich vor dem Abschluss der Vereinbarung von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Beim Aufhebungsvertrag, kann es nämlich hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld zu Komplikationen kommen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen Ihr Anliegen, schätzen die Erfolgsaussichten ein und finden gemeinsam den richtigen Ansprechpartner für Sie.
In drei Schritten zur rechtssicheren Lösung
Kostenlose Ersteinschätzung