Unternehmensgründung, Verträge und Corporate Governance
Sie stehen mit Ihrem Unternehmen kurz vor einer Insolvenz? Sie haben Angst um Ihre Existenz und die Ihrer Mitarbeiter? Wie wird die Familie darauf reagieren? Die Ursachen dafür sind vielfältig: Private Probleme oder eine längere Erkrankung können ebenso den finanziellen Spielraum auf Dauer einschränken, wie die Einführung neuer Vorschriften und Richtlinien oder auch der Wegfall eines Hauptauftraggebers. Aber egal, welche Gründe es für den wirtschaftlichen Schaden gibt, eine Insolvenz ist noch nicht das Ende Ihrer beruflichen Zukunft!
Sie stehen mit Ihrem Unternehmen kurz vor einer Insolvenz? Sie haben Angst um Ihre Existenz und die Ihrer Mitarbeiter? Wie wird die Familie darauf reagieren?
Die Ursachen dafür sind vielfältig: Private Probleme oder eine längere Erkrankung können ebenso den finanziellen Spielraum auf Dauer einschränken, wie die Einführung neuer Vorschriften und Richtlinien oder auch der Wegfall eines Hauptauftraggebers. Aber egal, welche Gründe es für den wirtschaftlichen Schaden gibt, eine Insolvenz ist noch nicht das Ende Ihrer beruflichen Zukunft!
Eine Unternehmenskrise oder Insolvenz kann für Sie eine echte Chance für eine erfolgreiche Sanierung und einen unternehmerischen Neubeginn sein.
Bevor Sie dies als neues Ziel anvisieren können, müssen Sie den ersten Schritt gehen und sich mit Ihrer Situation, mit der drohenden Insolvenz, auseinandersetzen und sich professionelle Hilfe nehmen! Denn mit jedem Tag, den Sie warten, steigen Ihre Schulden durch weitere Kosten, sowie Zinsen an und es drohen Gerichtsprozesse.
Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen vor und während der Insolvenz und dem Insolvenzverfahren. Wir nehmen Kontakt mit Gerichten und mit Ihren Gläubigern auf, schließen Vergleiche, Stundungsabkommen und Erlassverträge und führen Sie – wenn alle Stricke reißen sollten – mit unserer professionellen Hilfe durch das gesamte Insolvenzverfahren.
Nutzen Sie schnell Ihre Chancen und behalten Sie mit uns die Kontrolle!
Krisensituationen entwickeln sich in der Regel nicht über Nacht. Lassen Sie sich bereits im Vorfeld beraten, wie Sie Ihre wirtschaftlichen Risiken beschränken können und lernen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten und –pflichten kennen. Nur eine frühzeitige Beratung kann eine private Haftung für Gesellschafter und Geschäftsführer oder Insolvenzstraftaten vermeiden.
Wir bieten Ihnen:
• Beratung zu Handlungsmöglichkeiten vor und in der Krise.
• Informationen zu Handlungspflichten, insbesondere Insolvenzantragspflichten.
• Erstellung von Insolvenz- und Sanierungsplänen für Ihr Unternehmen.
• Beratung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
• Führen von Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern.
• Beratung vor Antragsstellung und während des Insolvenzverfahrens.
• Insolvenzantrag bei Unternehmensinsolvenzen.
• Vermeidung von privater Haftung des Geschäftsführers und Gesellschafter.
• Beratung bei Insolvenzstrafverfahren.
• Beratung in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren ESuG.
• Prüfung der Insolvenzfestigkeit von Ansprüchen und Verträgen, sowie von gestellten
Sicherheiten.
• Insolvenzplanmöglichkeiten.
• Anfechtungen nach der Insolvenzordnung.
Um es ganz ehrlich zu thematisieren: Sie benötigen bei einer drohenden oder tatsächlichen Insolvenz einen Profi an Ihrer Seite, um juristische Fallstricke und Haftungsprobleme professionell zu umgehen. Mit über 250 abgewickelten Insolvenzverfahren bekommen Sie bei uns nicht nur einen Fachanwalt und Anwälte mit über 30-Jahren Erfahrung, sondern Partner mit einem bundesweiten Netzwerk aus fast allen Branchen, wie Automobil, Maschinenbau, Immobilien oder auch Dienstleistungen. Erfahrene Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberatungen, Manager auf Zeit, Banken und Finanzdienstleister stehen uns bei Bedarf zur Seite und helfen, Ihr Unternehmen mit einem umfassenden Krisenmanagement erfolgreich aus der Krise zu geleiten. Mit diesen starken Partnern haben wir in unserer langjährigen Arbeit eine sehr hohe Erfolgsquote von erfolgreichen und dauerhaften Sanierungen vorzuweisen.
nsolvenzen und Firmen in der Krise sind nicht nur ein wirtschaftliches oder rechtliches Problem, sondern nehmen großen Einfluss auch auf den privaten Bereich. Nicht selten ist die Existenz ganzer Familien bedroht, psychische Probleme treten auf oder das soziale Umfeld übt Druck aus, wenn Arbeitsplätze verloren gehen. In diesen Ausnahmesituationen brauchen Sie einen einfühlsamen juristischen Partner an der Seite, dem Sie vertrauen können und der für Sie kämpft, als wäre es sein eigenes Unternehmen. Ausweglose Situationen sind für uns eine besondere Herausforderung, da wir das Lösen von Problemen mit kreativen und unorthodoxen Ideen schätzen.
Unsere juristische Expertise stellen wir Ihnen jedoch nicht nur in kritischen Situationen zur Verfügung, sondern auch dann, wenn es um den Start einer Unternehmung oder um die Veränderung in wirtschaftlichen Strukturen geht. Rufen Sie unsere Anwaltskanzlei in Aschaffenburg an und lassen Sie sich beraten, damit Ihre Firma von Beginn ohne Probleme beginnen kann!
Die Zahlungsstockung stellt lediglich eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit dar – und damit keinen Grund zur Insolvenzeröffnung. Sie beschreibt vielmehr eine Illiquidität, die den Zeitraum der Kreditbeschaffung (2-3 Wochen) nicht überschreitet. Erst wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10% oder mehr beträgt, ist von einer regelmäßigen Zahlungsunfähigkeit auszugehen.
Kann ein Unternehmen nicht mehr mindestens 90% seiner fälligen Verbindlichkeiten aus liquiden Mitteln bedienen und ist eine Zahlung in den nächsten 3 Wochen nicht absehbar, ist das Unternehmen zahlungsunfähig.
Das Insolvenzrecht kennt zahlreiche Möglichkeiten eine Entschuldung herbeizuführen. Auch wenn eine persönliche Haftung nicht vermieden werden kann, bleiben doch die Privatinsolvenz einschließlich des Schuldenbereinigungsverfahrens sowie das Insolvenzplanverfahren.
Zusätzlich gilt es, die bereits bei Beginn der Tätigkeit entstehenden insolvenzrechtlichen Fragen wohlüberlegt zu behandeln (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzplan, Eigenverwaltung, uvm.).
Die Unternehmenssanierung dient dem Zweck, die drohende Krise vom Unternehmen abzuwenden. Hierfür bedarf es frühzeitigen Handelns. Die erforderlichen Maßnahmen müssen wohlüberlegt und die geplanten Schritte rechtssicher geprüft sein. Sie haben Fragen zu verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten, wie unter anderem Insolvenzantragsstellung, Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren? Lassen Sie sich von unserer Kanzlei in Aschaffenburg beraten.
Verfügt eine natürliche Person nicht über genügend Mittel, um Gericht und Insolvenzverwalter zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten auf Antrag von der Staatskasse gestundet werden.
Hierunter versteht man allgemein die gemeinsam geltenden Gesetze und rechtlichen Regeln für alle Vertragstypen. Ob Verträge zwischen Unternehmen, zwischen Privatpersonen oder aber auch zwischen Unternehmen und Privatperson – unerheblich, wer mit wem einen Vertrag schließt, geht es im Vertragsrecht um die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Vertrages.
Die Restrukturierung oder Umstrukturierung dient häufig als Sanierungsmaßnahme. Durch die Optimierung der Strukturen passt sich das Unternehmen seinen Herausforderungen an und Krisen können bewältigt werden.
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens und der sogenannten Wohlverhaltensperiode, ermöglicht es die Restschuldbefreiung einer natürlichen Person, nach insgesamt 6 Jahren von den bestehenden Verbindlichkeiten befreit zu werden.
Da die Gläubiger aus einem Insolvenzverfahren häufig nur einen Bruchteil der geschuldeten Summe erhalten, ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eine gern gesehene Option. Dem Gläubiger wird die Zahlung eines Vergleichs angeboten – während der Schuldner einer Insolvenz entgeht.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden nicht mehr durch das Vermögen gedeckt werden können – also mehr Verbindlichkeiten als Vermögenswerte vorliegen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen Ihr Anliegen, schätzen die Erfolgsaussichten ein und finden gemeinsam den richtigen Ansprechpartner für Sie.
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