Erbrecht und Testamentsvollstreckung
Erbschaftsvorgänge sollten ohne Komplikationen verlaufen dürfen. Nutzen Sie hierfür unsere Unterstützung.
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Rechtsanwalt Björn J. Feldmann hat sich bereits während des Studiums eingehend mit Erbrecht beschäftigt und sich auf diesem Gebiet spezialisiert. Sowohl die Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Erstellung der Testamente) als auch die erbrechtlichen Auseinandersetzung sind die Wirkungsfelder seiner professionellen Tätigkeit.
Rechtsanwalt Feldmann hat als Anwalt für Erbrecht und Gesellschaftsrecht gerade auch für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen das nötige Know-how, um Gestaltungen, die oft auch steuerlich motiviert sind, anwaltlich professionell begleiten zu können. So müssen beispielsweise im Gesellschaftsvertrag die Weichen für testamentarische Regelungen gestellt werden. Zudem gilt es, das Unternehmen vor Zugewinnausgleichsansprüchen im Falle der Scheidung und Pflichtteilsansprüchen abzusichern.
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