Unternehmensgründung, Verträge und Corporate Governance
Im privaten Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht vertreten unsere Anwälte mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren. Bei privaten Bauherren sind die Streitfälle oftmals von einer starken emotionalen Komponente begleitet. Häufig betroffen sind Familien, die ihr lang ersehntes Eigenheim errichtet haben und durch aufgetretene Mängel, neben finanziellen Schäden, auch eine Einbuße der Lebensqualität verbuchen müssen.
Im privaten Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht vertreten unsere Anwälte mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren. Bei privaten Bauherren sind die Streitfälle oftmals von einer starken emotionalen Komponente begleitet. Häufig betroffen sind Familien, die ihr lang ersehntes Eigenheim errichtet haben und durch aufgetretene Mängel, neben finanziellen Schäden, auch eine Einbuße der Lebensqualität verbuchen müssen.
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Leistungen liegt auf der Beratung unserer Mandanten vor Abschluss von Verträgen sowie auf der baubegleitenden Betreuung, insbesondere zur Vermeidung von langwierigen Prozessen bei aufgetretenen Baumängeln. Ferner übernehmen wir als Rechtsanwälte in Aschaffenburg die Prozessvertretung von Bauunternehmern und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Architektenhonoraransprüche und bei der Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Haftpflichtprozessen.
Der Nachbarschutz ist geprägt durch Abwehransprüche. Diese sind unter anderem durch die Vorgaben der bayrischen Bauordnung (BayBO) vorgegeben. Sollte Ihr Nachbar z. B. entgegen der Vorgaben BayBO oder der Baugenehmigung Gewerke errichten, können Sie gegen diese rechtlich vorgehen. Unser Fachanwalt für Baurecht in Aschaffenburg hilft Ihnen und berät Sie bei allen Fragen.
Das Baurecht und das Architektenrecht haben ihren Ursprung im Werkvertragsrecht des BGB. Als typisches Merkmal des Werkvertragsrechts ist der Erfolg der Leistung im Ergebnis geschuldet. Über die Jahre wurde durch den Gesetzgeber die VOB/B als Regelwerk für Bauleistungen entwickelt. Das Werksvertragsrecht und die Rechtsfolgen daraus sind immer dann anzuwenden, wenn die VOB/B nicht zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Schon bei diesem Punkt herrscht oft Uneinigkeit, inwieweit die Vorschriften der VOB/B überhaupt zwischen den Parteien vereinbart worden sind.
Sie beabsichtigen eine Garage, Carports, Doppelgaragen, Einzelgaragen oder Fertiggaragen in der Grenzbebauung zu Ihrem Nachbarn zu errichten oder aufzustellen? Inwieweit dabei die behördlichen Vorgaben eingehalten werden müssen bzw. eine Baugenehmigung beantragt werden muss, hängt wie so oft vom Einzelfall ab. Die einzelnen Bauordnungen der Länger können voneinander abweichen. Als Rechtsanwälte in Aschaffenburg und Frankfurt überprüfen wir für Sie in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen eines Bebauungsplans und ob, bzw. unter welchen Bedingungen eine Erstellung der geplanten Garage evtl auch ohne Baugenehmigung oder Antragsverfahren möglich ist.
In Bezug auf nachbarrechtliche Abwehransprüche wird oft von Emissionen gesprochen. Unter diesen Begriff fallen unter anderem der Schattenwurf, Lärmaussendungen und sonstige Einflüsse, welche häufig durch Nachbarn verursacht werden. Unsere Anwälte überprüfen für Sie, ob diese Eingriffe durch Sie akzeptiert werden müssen oder ab Abwehransprüche Ihnen zur Verfügung stehen.
Die Nachbarklage hat die Brisanz, dass ein evtl. bereits angespanntes Nachbarschaftsverhältnis durch Probleme aufgrund von Nichteinhaltung von Abstandsflächen oder auftretenden Emissionen zusätzlich belastet werden kann. Ob Ihre Ansprüche oder Forderungen gegen Ihren Nachbarn tatsächlich durchsetzbar sind, kann durch unsere Kanzlei überprüft werden. Gleiches gilt, wenn der Nachbar sein Bauvorhaben ohne eine etwaige Rücksprache mit Ihnen umsetzt. Ganz gleich, ob Tekturgenehmigungen, Festsetzungen des Bebaungsplans oder Abstandsflächen (nicht) eingehalten worden sind – sind unsere Rechtsanwälte Ihre Spezialisten bei der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr dieser Ansprüche.
Beim Nachbarschaftsrecht vertreten wir Sie gerne, um Ihre Interessen zu wahren. Hierbei gilt es oft auch den Aspekt des zukünftigen dauerhaften Zusammenlebens nicht aus den Augen zu lassen. Kurzfristig ist es dabei hilfreich, sich evtl. im Zuge der Mediation mit dem Nachbarn zusammenzusetzen, um eine gemeinsame, für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, helfen unsere Rechtsanwälte Ihnen, Ihre Positionen durchzusetzen. Auch bei diesen Fragen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner unserer Kanzlei in Aschaffenburg und Frankfurt jederzeit zur Verfügung.
Unter dem Oberbegriff des Baurechts versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen. Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer, ob Besteller oder Unternehmer. Für alle gelten die Vorgaben der gesetzlichen Regelungen. Das Baurecht hat dabei eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen. Der Traum vom Eigenheim ist aufgrund der niedrigen Zinspolitik gerade im Moment für viele das ideale Anlagekonzept geworden.
Kommt es bei der Realisierung zu Problemen mit Handwerkern, Bauträgern, Architekten und weiteren Beteiligten, stellt sich oft die Frage, wer eine Verantwortung für die Mängel übernehmen und die Mängelbeseitigung durchführen muss. Im Mittelpunkt bei der anwaltlichen Rechtsberatung steht dabei immer, die Interessen des Mandanten zu beachten, der meist eine zeitnahe Fertigstellung und Durchsetzung seiner Ansprüche wünscht. In Aschaffenburg und Umgebung ist unser Rechtsanwalt Ihr Spezialist für Baurecht.
Wir beraten Sie bei Rechtsfragen zur VOB und zum BGB, Mängelanzeige, Kündigung, Abnahme sowie Risiken am und während des Baus. Ob Bauträger oder Nachunternehmer. Bei Fragen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Speziellen zur VOB/B können wir Sie ausführlich mit unserer anwaltlichen Expertise beraten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg oder Frankfurt.
Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht unterstützen wir Sie auch im Bezug auf das Bauvertragsrecht. Sowohl bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen, sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertragsrecht, bzw. aus Ansprüchen aus dem Tätigkeitsschwerpunkt des Bauvertragsrechts bin ich als Rechtsanwalt Ihr Ansprechpartner.
Sie träumen vom Eigenheim oder sind Eigentümer und wollen dies verkaufen. Bei Kaufverträgen für Neubauten bzw. Bestandsbauten prüfen unsere Anwälte Ihre notariellen Verträge auf eventuelle Ungereimtheiten und Fallstricke. Ob dann noch Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen ist oft fraglich, da im notariellen Kaufvertrag die Sachmängelhaftung fast immer ausgeschlossen worden ist. Ob Ansprüche bestehen, bzw. diese abgewehrt werden können unterliegt immer dem Einzelfall und der Vereinbarungen der notariellen Kaufvertragsurkunde. Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte bei Fragestellungen aus diesem Bereich in Aschaffenburg und Umgebung.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen Ihr Anliegen, schätzen die Erfolgsaussichten ein und finden gemeinsam den richtigen Ansprechpartner für Sie.
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